Bei der rechtlichen Betreuung handelt es sich um die gesetzliche Vertretung eines volljährigen Menschen, der aufgrund von Krankheit oder Behinderung seine Angelegenheiten vorübergehend oder dauerhaft nicht selbst regeln kann .
Die Betreuung muss vom zuständigen Betreuungsgericht angeordnet werden. Es entscheidet, für welche Angelegenheiten (Aufgabenkreise) eine gesetzliche Betreuung bestellt wird.
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